29.05.2018
Nach einem kurzen, unwetterartigen Starkregen war Wasser in den Keller eines Wohngebäudes gelaufen. Die Wassermengen waren jedoch so gering, dass ein Einsatz der Tauchpumpe durch die Feuerwehr nicht möglich war. Somit wurde die Einsatzstelle wieder an den Eigentümer übergeben.